
Investoren
Archiv
Das Archiv dokumentiert frühere Unternehmensphasen und dient der transparenten Darstellung der Unternehmenshistorie. Die darin enthaltenen Informationen spiegeln den jeweiligen historischen Stand wider und beziehen sich nicht auf das heutige Unternehmen oder dessen aktuelle Geschäftstätigkeit. Die Archivierung erfolgt unter anderem aufgrund gesetzlicher und regulatorischer Vorgaben.
Hauptversammlung
Ordentliche Hauptversammlung
Die ordentliche Hauptversammlung der PANTAFLIX AG fand am Donnerstag, den 17. August 2023, ab 10:00 Uhr, in der Bayerische Börse AG, Karolinenplatz 6, 80333 München, statt.
Informationen nach § 125 Abs. 1 AktG i.V.m. §125 Abs. 5 AktG, Artikel 4 Abs. 1 sowie Tabelle 3 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212
Stimmrechtsvertretung
Bestätigung der Stimmenzählung nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG:
Der Abstimmende kann von der Gesellschaft nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber verlangen, ob und wie seine Stimme gezählt wurde. Ein entsprechendes Verlangen kann per E-Mail an pantaflix@better-orange.de gerichtet werden.
Der Abstimmende kann von der Gesellschaft nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber verlangen, ob und wie seine Stimme gezählt wurde. Ein entsprechendes Verlangen kann per E-Mail an pantaflix@better-orange.de gerichtet werden.
Abstimmungsergebnisse 2023
Außerordentliche Hauptversammlung
Die außerordentliche Hauptversammlung der PANTAFLIX AG fand am Montag, den 15. Mai 2023, um 10:00 Uhr, in der Bayerische Börse AG, Karolinenplatz 6, 80333 München, statt.
Informationen nach § 125 Abs. 1 AktG i.V.m. §125 Abs. 5 AktG, Artikel 4 Abs. 1 sowie Tabelle 3 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212
Stimmrechtsvertretung
Bestätigung der Stimmenzählung nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG:
Der Abstimmende kann von der Gesellschaft nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG innerhalb eines Monats nach dem Tag der außerordentlichen Hauptversammlung eine Bestätigung darüber verlangen, ob und wie seine Stimme gezählt wurde. Ein entsprechendes Verlangen kann per E-Mail an pantaflix@better-orange.de gerichtet werden.
Der Abstimmende kann von der Gesellschaft nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG innerhalb eines Monats nach dem Tag der außerordentlichen Hauptversammlung eine Bestätigung darüber verlangen, ob und wie seine Stimme gezählt wurde. Ein entsprechendes Verlangen kann per E-Mail an pantaflix@better-orange.de gerichtet werden.
Abstimmungsergebnisse Außerordentliche Hauptversammlung
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